Fahrrad­mitnahme

Mit dem Rad unterwegs

Wichtiger Hinweis bei Schienenersatzverkehr (v.a. auf der Linie RE 3 / RB 30 ab 25.09.2023): Die Kapazitäten für die Fahrradmitnahme in Bussen des Schienenersatzverkehrs sind begrenzt. Bitte verzichten Sie wenn möglich auf die Mitnahme von Fahrrädern. Es gibt keine Mitnahmegarantie. Fahrgäste, Kinderwagen und mobilitätseingeschränkte Fahrgäste haben Vorrang!

In den Zügen der Mitteldeutschen Regiobahn ist die Fahrradmitnahme kostenfrei*, jedoch aus Platzgründen nur begrenzt in den entsprechend markierten Bereichen möglich:

  • in den dreiteiligen Zügen der Linien RE 3, RB 30, RB 45 gibt es maximal 6 Stellplätze, beim Fünfteiler 12 Stellplätze
  • im RE 6 gibt es maximal 20 Stellplätze
  • in der RB 110 gibt es 3 bis maximal 12 Stellplätze, je nach eingesetztem Fahrzeugtyp

Bitte haben Sie Verständnis, dass Rollstuhlfahrer und Kinderwagen stets vorrangig befördert werden. Im Zweifel entscheidet unser Zugpersonal.

Gruppen ab sechs Personen mit Fahrrädern sollten mindestens 14 Tage im Voraus ihre Fahrt über das Service-Telefon 0341 231898288 (Ortstarif) oder über das Kontaktformular anmelden. Wir werden dann die Möglichkeiten der Mitnahme prüfen und Ihnen eine Rückmeldung geben, ob die Fahrräder befördert werden können.

Weitere Informationen zu Gruppenreisen erhalten Sie hier.

*Gilt nicht im Tarifgebiet des Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO):

  • Für Fahrten mit dem RE 3, der RB 30, oder RB 45 in das VVO-Gebiet hinein oder aus dem VVO-Gebiet heraus, muss eine Fahrradkarte nach den Beförderungsbedingungen der DB gelöst werden. Wir empfehlen Ihnen die Fahrradtageskarte Nahverkehr.
  • Für Fahrten mit dem RE 3, der RB 30 oder RB 45 innerhalb des VVO ist eine Fahrradkarte nach den VVO-Tarifbestimmungen erforderlich, z. B. die VVO-Fahrradtageskarte oder VVO-Monatskarte Fahrrad.

Sonderregelungen in Verbindung mit dem Deutschland-Ticket

Bitte beachten Sie die Sonderregelungen in Verbindung mit dem Deutschland-Ticket: Inhaber des Deutschland-Tickets benötigen innerhalb der Verkehrsverbünde VVO, VMS und VBB sowie bei verbundübergreifenden Fahrten zwischen dem Gebiet des VMS und des VVO ein zusätzliches Fahrradticket. Weitere Informationen erhalten Sie hier.